Gebühr

Im Prinzip, sind französische Anwälte frei in der Festlegung ihrer Honorare. Bei der Festlegung der Gebühren werden verschiedene Kriterien berücksichtigt: die Situation des Mandanten, die Dringlichkeit, die Anzahl der Stunden, die für die Bearbeitung des Falles aufgewendet wurden, die Suche in juristischen Datenbanken, die Komplexität des Falles, die Kosten, die für den Anwalt entstanden sind und das erzielte Ergebnis.

Es gibt verschiedene Typen von Gebühren :

Studenhonorar

Jede Stunde, die der Anwalt in Bearbeitung des Falles verbringt, wird zu einem festgelegten Preis abgerechnet. Wenn dieses Modell gewählt wird, wird der Rechnung am Ende jedes Monats eine detaillierte Liste der erbrachten Leistungen beigefügt. Die Anzahl der aufgewendeten Stunden steht im direkten proportionalen Verhältnis zu der Komplexität des Falles, der Anzahl der durchgeführten Handlungen, dem Stadium des Verfahrens usw.

Pauschalhonorar

Es wird eine globale Gebühr für das gesamte Verfahren festgelegt. Diese Formel wird am häufigsten verwendet, falls das Verfahren ein einfaches ist und der Zeitplan für den Anwalt durchaus absehbar ist.

Die Zahlung kann in einer oder mehreren Raten erfolgen.

Erfolgshonorar

Darf nur zusätzlich zum Grundhonorar (Stundenhonorar oder Pauschalhonorar) anfallen. Diese Art von Honorar ist zulässig, wenn der Fall erhebliche finanzielle Risiken beinhaltet. Je nach Ergebnis kann entschieden werden, dass der Anwalt einen zusätzlichen Betrag erhält.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Ersuchen um Rechtsberatung oder um eine langfristige Unterstützung in einem Gerichtsverfahren handelt, ist der erste Kontakt per E-Mail notwendig, um Informationen über den Sachverhalt zu geben und die ersten Dokumente zu übergeben. So kann die Rechtsanwältin Maria Snitzhar das erste Treffen effektiv vorbereiten: im Büro, per Videolink oder am Telefon. Die Gebühr für diese erste Sitzung, die etwa eine Stunde dauert, beträgt :

  • 200 EUR vor MwSt (d.h. 240 EUR inkl. MwSt),
  • 400 EUR vor MwSt (d.h. 480 EUR inkl. MwSt.), wenn die Anzahl der vorläufig zu analysierenden Dokumente erheblich ist.

Wenn Sie am Ende des Termins und nach der Durchsicht des Falls die Anwältin Maria Snitsar mit der Verteidigung Ihrer Interessen beauftragen möchten, wird sie Ihnen den für Ihren Fall und Ihre persönliche Situation am besten geeigneten Tarif anbieten, abzüglich der Kosten für den ersten Termin.

Wenn Sie Anspruch auf staatliche Beihilfe (aide juridictionnelle) haben, hilft Ihnen Maria Snitsar bei der Vorbereitung der entsprechenden Unterlagen für die Beantragung dieser Beihilfe.

Darüber hinaus bietet Rechtsanwältin Maria Snitsar eine telefonische “express”-Beratung an, die zwischen 20 und 30 Minuten dauert und 99 EUR inkl. MwSt kostet.

Alle Zahlungsarten sind akzeptiert : Banküberweisung, Bar- und Scheckzahlung, Zahlung mit Bankkarte.