Ungültigkeit eines französischen Führerscheins: immer noch möglich, mit einem gültigen ausländischen Führerschein zu fahren?

Diese Frage wurde von der Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs in der Entscheidung vom 17. Mai 2022 entschieden. Und die Antwort lautet : Nein!

Am 21. Februar 2014 wurde ein Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, bei der er den Gendarmen einen von den libanesischen Behörden ausgestellten Führerschein vorlegte. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Person zuvor alle Punkte ihres französischen Führerscheins entzogen worden waren, so dass dieser als ungültig erklärt wurde.

Trotz Vorzeigen eines ausländischen Führerscheins wurde der Betroffene fünf Tage später vor das Strafgericht geladen, um sich wegen des Führens eines Fahrzeugs trotz Aufforderung zur Rückgabe des (französischen) Führerscheins im Wiederholungsfall zu verantworten. Mit Urteil vom 1. Oktober 2014 befand das Strafgericht den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Der Betroffene wurde auch in der Berufung verurteilt und legte Kassation ein, mit dem Argument, dass er gemäß Artikel R.222-3 der französischen Straßenverkehrsordnung trotz der Ungültigkeit seines französischen Führerscheins über einen gültigen ausländischen Führerschein verfügt habe, der ihm die Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht habe.
 
Der französische Kassationsgerichtshof beschäftigte sich nicht mit der Frage, ob der ausländische Führerschein ordnungsgemäß erworben wurde oder nicht, da er dieses Argument für unwirksam hielt, und stellte das folgende fest :
 

Da die Ungültigkeitserklärung des französischen Führerscheins notwendigerweise zum Verbot des Fahrens auf französischem Boden führt, auch wenn der Kläger im Besitz eines von einem anderen Staat ausgestellten Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins ist, ist der Klagegrund, dass der libanesische und der internationale Führerscheine, die der Angeklagte vorlegte, ordnungsgemäß erworben wurden, unbeachtlich.” (Cass. Crim., 17 mai 2022, n°21-85.611)

Mit anderen Worten bedeutet die Ungültigkeitserklärung des französischen Führerscheins das grundsätzliche Verbot, auf französischem Boden zu fahren. Dabei ist es irrelevant, ob die Person außerdem über einen ausländischen oder internationalen Führerschein verfügt, sei er regulär und gültig.

Diese Lösung ist nicht neu. Tatsächlich hat der französische Kassationsgerichtshof bereits eine vom Berufungsgericht Aix-en-Provence ausgesprochene Verurteilung einer Person bestätigt, die sie dazu verurteilte, ein Fahrzeug trotz der Bekanntgabe einer Aufhebungsmaßnahme ihres französischen Führerscheins ein Auto geführt zu haben, wobei diese Person über einen spanischen Führerschein verfügte (Cass. Crim., 8 janvier 2013, n°12-80.501).

Erinnern Sie sich daran, dass Sie bei einem Umzug nach Frankreich Ihren von einer außereuropäischen Behörde ausgestellten Führerschein innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, an dem Ihr Wohnsitz in Frankreich als “normal” gilt (ab 185 Tagen/Jahr), gegen einen französischen Führerschein umtauschen müssen (mit Ausnahme für einen britischen Führerschein, der vor 2021 ausgestellt wurde). Die Liste der Staaten, die bilaterale Abkommen mit Frankreich geschlossen haben, die einen solchen Austausch ermöglichen, finden Sie hier. Wenn Sie Student sind, können Sie Ihren ausländischen Führerschein jedoch während Ihres Studiums behalten.

Wenn Sie einen gültigen Führerschein von einem anderen europäischen Land besitzen, dürfen Sie in der Regel in Frankreich fahren. Sie können jedoch einen Umtausch Ihres Führerscheins gegen einen französischen Führerschein beantragen. Ein Umtausch ist notwendig, wenn (i) die Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins abgelaufen ist, (ii) Sie eine neue Führerscheinklasse beantragen oder (iii) Sie in Frankreich einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begehen, der zu einem Punktverlust, einer Einschränkung, einer Aussetzung oder einer Annullierung Ihres Führerscheins führt.

Rechtsanwältin Maria Snitsar begleitet Personen bei allen Problemen, die mit dem Führerschein und allgemein mit der Straßenverkehrsordnung zusammenhängen : ob es sich um die Anfechtung eines Bußgeldbescheids oder die Vertretung vor einem Polizei- oder Strafgericht handelt.

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